FRAGEN & ANTWORTEN

Fragen und Antworten

  • Wie setzt sich der Strompreis zusammen?

    Wir geben dir deinen Strom zu dem Preis weiter, zu dem wir diesen auch eingekauft haben. Der Einkaufspreis setzt sich aus dem Börsenstrompreis, Steuern und Abgaben und Zertifikaten zusammen.


    Der Einkaufspreis orientiert sich an den stündlichen EPEX Spotmarkt Day Ahead Börsenstrompreisen (German Physical Electricity Index/ Phelix-DE/LU). Dieser Preis steht am Vortag fest, er variiert stündlich auf Grund der Dynamik aus Angebot und Nachfrage.

  • Netznutzungsentgelt

    Dies sind Entgelte, die für den Transport und die Verteilung der Energie sowie die damit verbundenen Dienstleistungen; bestimmte staatliche Abgaben mit den Netzentgelten erhoben werden.

  • Konzessionsabgaben

    Um die Endkund:innen mit Strom versorgen zu können, müssen Leitungen von den zuständigen Netzbetreibern häufig über und unter öffentlicher Orte verlegt werden. Da diese Räume den Städten und Gemeinden gehören, erhalten sie Gelder von den Netzbetreibern.

  • Stromsteuer

    Eine durch das Stromsteuergesetz / Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch

  • Offshore Netzumlage

    Sichert Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz ab; Die daraus entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt

  • KWKG-Umlage

    Fördert die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt

  • Umlage abschaltbarer Lasten

    Um eine bessere Netzstabilität zu gewährleisten, verzichten Anbieter sogenannter abschaltbarer Lasten auf die Lieferung von Strom, wenn dieser temporär nicht genügend vorhanden ist. Um diese zu vergüten, zahlen die Übertragungsnetzbetreiber gewisse Gelder, welche an die Endnutzer:innen weitergegeben werden.

  • Strom NEV Umlage

    Dadurch dass Übertragungsnetzbetreiber dazu verpflichtet sind entgangene Erlöse den nachgelagerten Betreibern von Verteilernetzen zu erstatten, werden diese als Aufschlag auf die Netzentgelte an die Endnutzer:innen weitergegeben. Diese entgangenen Erlöse resultieren daraus, dass Bestimmte Endverbraucher:innen die Möglichkeit haben vom örtlichen Netzbetreiber reduzierte Netzentgelte zu erhalten.

  • SLP / RLM - Was ist das?

    SLP = Standard-Last-Profil


    Privat- und Gewerbekunden mit einem Jahresstromverbrauch bis 100.000 kWh verfügen in der Regel über einen SLP-Zähler. Die Abkürzung steht für Standard-Last-Profil. Dies orientiert sich am typischen Abnahmeprofil verschiedener Kunden- bzw. Verbrauchergruppen. Es dient dem Lieferanten als Grundlage für die Prognose und Beschaffung des erwarteten Jahresverbrauchs für das jeweilige Unternehmen. Standard-Lastprofil-Zähler werden nur einmal im Jahr abgelesen, das heißt für Anlagen mit SLP-Zählern erhalten alle Kunden nur einmal jährlich eine detaillierte Abrechnung auf Basis ihres tatsächlichen Verbrauchs.


    RLM = Registrierende Leistungsmessung

    Ab einem Jahresverbrauch von ca. 100.000 kWh werden so genannte RLM-Zähler verwendet. RLM steht für Registrierende Leistungsmessung. Bei diesem Zählertyp erfasst eine Messeinrichtung pro Messperiode (Eine Messperiode entspricht 15 Minuten) den Leistungsmittelwert. Die registrierten Werte werden regelmäßig an den Netzbetreiber übermittelt, der sie wiederum an uns übermittelt. Bei Kunden mit RLM-Zählern werden jeden Monat die tatsächliche Leistung und der sich daraus ergebende Verbrauch errechnet. In Zahlen ausgedrückt ergeben sich in einem Monat also 2.880 Leistungswerte (30 Tage x 24 h/Tag x 4 Leistungswerte/h). Alle Werte über einen Zeitraum von einem Jahr ergeben den so genannten Jahreslastgang.

DE PLIETSCHE STROOM

  • Habe ich eine Preisgarantie?

    Nein. Wir arbeiten nicht mit einem Festpreis, sondern mit einem dynamischen Arbeitspreis, der sich aus dem gleitenden Durchschnittspreis ergibt.


    Festpreis war gestern!

    Wo liegen hier die Vorteile? Ganz einfach: Sie binden sich nicht an einen festen Preis (aktuell würden wir sonst bei über 45 Cent brutto liegen), sondern werden zum Zeitpunkt der Abrechnung nach dem Durchschnittspreis des gesamten Jahres abgerechnet.

  • Gibt es Sonderkonditionen für Gewerbekunden und Großabnehmer?

    Natürlich kalkulieren wir den Arbeitspreis immer auf Basis des geplanten Stromverbrauchs – liegt dieser über 11.000 kWh/Jahr, empfehlen wir Dir unseren Tarif "Sörup Gewerbe", so dass DE PLIETSCHE STROOM auch für Gewerbe- und Großkunden attraktiv ist. Wir freuen uns auf Deine Anfrage

  • An welchen Orten kann ich DE PLIETSCHE STROOM beziehen?

    Unser Angebot gilt für den gesamten Kreis Schleswig-Flensburg, Flensburg, Lübeck und viele weitere Gemeinden in Schleswig-Holstein. Alle Infos dazu findest du auf unserem Tarifrechner. Dein Ort ist nicht dabei? Dann nimm gerne über unser Kontaktformular mit uns Kontakt auf. Wir freuen uns auf Dich! 

  • Warum ist der Preis an verschiedenen Orten unterschiedlich?

    Das liegt meist am Grundpreis für das Netzentgelt, der je nach Region unterschiedlich hoch ausfällt. Darauf haben wir leider keinen Einfluss.

  • Ist das Produkt Grünstrom? Oder warum trägt der Energiemix Kohle- oder auch Atomstrom?

    Nicht im regulatorischen Sinne, die Regulierung verbietet über den §80 EEG die Weitergabe der grünen Eigenschaft, da es sich sonst gemäß Regulierung um eine Doppelvermarktung handeln würde. Alle unsere Erzeuger sind Anlagen, die über das EEG-gefördert werden. 


Stromanbieter wechseln

  • Ich finde meinen bisherigen Anbieter nicht

    Kein Problem! Sofern Sie eine Kündigungsbestätigung Ihres bisherigen Versorger vorliegen haben (auch im Falle einer Sonderkündigung), wählen Sie gerne "Neueinzug" in unserem Portal aus und geben als gewünschten Lieferbeginn das Datum an +1 Tag Ihres bestätigten Vertragsende ein. 

  • Wie funktioniert der Wechsel genau?

    Grundsätzlich kann man sagen, dass ein Anbieterwechsel heute schnell und komplikationslos erledigt wird. Dafür müssen weder technische Arbeiten noch lange Schriftwechsel vorgenommen werden. Sobald du uns als neuen Stromlieferanten beauftragst, kündigen wir deinen alten Vertrag fristgemäß und sorgen dafür, dass du möglichst schnell DE PLIETSCHE STROOM nutzen kannst.

  • Wie lange dauert der Wechsel?

    Im Energiewirtschaftsgesetz wird vorgeschrieben, dass der Wechsel nur 3 Wochen dauern darf, sobald wir dich beim örtlichen Netzbetreiber gemeldet haben. Die Lieferung von DE PLIETSCHE STROOM kann dann an jedem beliebigen Wochentag beginnen.

  • Kann ich als Mieter den Anbieter wechseln?

    Ja, vorausgesetzt Du (und nicht dein Vermieter) ist Vertragspartner des bisherigen Stromversorgers. In diesem Fall musst du deinen Vermieter auch nicht über den Wechsel informieren.

  • Ich betreibe eine eigene Photovoltaikanlage – kann ich dennoch wechseln?

    Ja, zum Ende des bestehenden Stromliefervertrages kannst du kündigen und zu einem neuen Stromlieferanten wechseln. Auch in diesem Fall übernehmen wir als dein neuer Stromanbieter alle Wechsel-Formalitäten für dich. Der Netzbetreiber bleibt weiterhin Kunde des eingespeisten Solarstroms und ist laut EEG verpflichtet, diesen nach dem zum Inbetriebnahmedatum gültigen Einspeisetarif zu vergüten.

  • Muss ich meinen Vertrag selbst kündigen?

    Nein, das übernimmt das Gemeindewerk Sörup automatisch für dich. 

  • Kann es passieren, dass ich während des Wechsels ohne Strom bin?

    Nein, die pausenlose Versorgung mit Strom ist in diesem Fall gesetzlich garantiert.

  • Ist der Wechsel mit technischen Arbeiten verbunden?

    Nein.

  • Kann ich mit einer Wärmepumpe zum Gemeindewerk Sörup wechseln?

    Ja, auch mit einer Wärmepumpe ist der Anbieterwechsel problemlos möglich. Und das Gute ist, wenn Du einen eigenständigen Stromzähler für Deine Wärmepumpe hast, profitierst Du von unserem günstigen Wärmepumpentarif! 

  • Kann ich zu jeder Zeit wechseln?

    Du kannst den Stromanbieter wechseln, sobald es die Vertragslaufzeit deines derzeitigen Anbieters zulässt. Die Vertragslaufzeit orientiert sich in der Regel an der Art deines Stromliefervertrags, also ob du z.B. eine Grundversorgung oder einen Sondertarif abgeschlossen hast. Wir prüfen das gerne für dich, schicke uns dazu einfach deinen Vertrag.

  • Ich möchte doch nicht wechseln

    Selbstverständlich steht Ihnen als Privatverbraucher innerhalb der Widerrufsfrist ein Widerrufsrecht zu. Weitere Informationen zum Widerruf und ein Muster-Widerrufsformular finden Sie hier -> Widerruf

  • Ich habe eine "Kaskade" verbaut

    Eine Kaskade ist nichts anderes als ein zweiter Stromzähler, der zwischen Deinem Hauptzähler und Deiner Verbrauchseinrichtung (z.B. Wärmepumpe) verbaut ist. Der Strombezug vom zweiten Zähler wird dann vom Hauptzähler abgezogen. Die Verrechnung der unterschiedlichen Verbräuche erfolgt allerdings nur beim Netzbetreiber! Eine Verrechnung der Kaskaden können wir - so wie die meisten anderen Anbieter auch - nicht vornehmen. Wir sind daher auf die Zählerstandsmeldungen vom Netzbetreiber angewiesen. 


    Unser TIPP: Oft lohnt sich der Betrieb des zweiten Zählers auch im Alleinbetrieb. Gerne beraten wir Dich hierzu

  • Ich habe eine Wallbox bekommen

    Für Wallboxen bis 12 kVA muss im SH-Netz Netzgebiet die Wallbox vor Einbau beim Netzbetreiber angezeigt werden (siehe https://www.sh-netz.com/content/dam/revu-global/sh-netz/Documents/Energie_anschliessen/Stromnetz/Neuanschluss_ans_Stromnetz/Niederspannung/sh-netz_partner_ladeeinrichtung_anschliessen_229i_0422_1022_web.pdf) 

Mein Vertrag und Abrechnung

  • Wie hoch ist meine Abschlagszahlung?

    Das hängt u.a. davon ab, wie groß dein Haushalt ist, wie viele Personen dort leben und wie hoch der geschätzte Jahres-Stromverbrauch ist. Für diese Schätzung gibt es Richtwerte, an denen wir uns bei der Kalkulation deiner Abschlagszahlung orientieren. Und natürlich passen wir die Abschlagszahlung nach einer Jahresrechnung an den tatsächlichen Energiebedarf an.

  • Was ist beim Eigentümerwechsel zu tun, z.B., wenn ich mein Haus verkauft habe?

    Für solche Fälle räumen wir unseren Kunden ein Sonderkündigungsrecht ein, Details dazu findest du in deinem Stromliefervertrag.

  • Welche Zahlungsmöglichkeiten bietet das Gemeindewerk Sörup an?

    Die Abschläge werden monatlich, die Jahres-Endabrechnung einmalig per Überweisung oder SEPA-Lastschrift bezahlt.

  • Binde ich mich 12/24 Monate beim Gemeindewerk Sörup?

    Ganz klar: Nein, und das ist auch gut so!


    Alle Kunden beim Gemeindewerk Sörup sind nicht - wie marktüblich - an 12/24-monatige Lieferverträge gebunden. Warum? Weil wir einen festen Arbeitspreis mit dem gleitenden Durchschnittspreis nicht garantieren können. So können Sie in Ruhe den Strommarkt beobachten und vergleichen. 

Kundenservice

  • Kann man Euch auch persönlich besuchen?

    Nein, wir unterhalten kein Büro in Sörup. Da wir keine Miete für Geschäftsräume bezahlen müssen, können wir unsere Preise niedrig halten. Für alle Anliegen hilft Dir gerne unser Kundenservice weiter. Oder Du nutzt einfach unser Kontaktformular.

  • Ich habe eine Frage zu meiner Rechnung

    Wir stehen Dir für alle Fragen gerne telefonisch unter 04635/9969790 zur Verfügung.

  • Gibt es ein Kundenportal?

    JA! Auf unserer Homepage findest Du oben rechts den Link zu unserem Kundenportal. Nachdem Du Dich mit Deiner Kundennummer, Zählernummer und Email-Adresse registriert hast, kannst Du Deine Kundendaten selbstständig verwalten. Schau doch mal rein :-)

  • Wie kann ich meinen Abschlag anpassen?

    Deinen monatlichen Abschlag kannst Du gerne telefonisch unter 04635/9969790 anpassen oder Du nutzt die bequeme Funktion über unser Kundenportal.

  • Wie kündige ich meinen Vertrag?

    Für eine schnelle und einfache Kündigung Deines Vertrages nutze einfach diesem Link. Bitte halte Deine Kundennummer und Deine Zählernummer/Vertragsnummer bereit.

  • Was tun bei einer Störung?

    Im Falle einer Leitungsstörung wende Dich bitte an Deinen zuständigen Netzbetreiber und halte sicheren Abstand zum Gefahrenbereich.

    • SH-Netz: 04106/6489090
    • Stadtwerke Flensburg: 0461/487-1010

Produkte / Tarife

  • Tarif "Sörup Haushalt"

    Dieser Stromtarif liefert Deinem Zuhause Strom von der Gemeindewerk Sörup GmbH. Eine jährliche Energiemenge von bis zu 100.000 kWh kannst Du somit direkt von nebenan beziehen. Du weißt genau, wo sich Dein Stromlieferant befindet und trägst durch die lokale Nähe zu uns erheblich zur Energiewende bei. Dieser Tarif lockt Dich nicht mit einmaligen Bonuszahlungen, sondern gibt einen transparenten Einblick ohne Tricks. 

  • Tarif "Sörup Wärmepumpe"

    Der Tarif für Kunden die eine Wärmepumpe, Nachtspeicherheizung oder Wallbox über einen separaten Stromzähler nutzen. 

    Wichtig: Der Zähler muss beim Netzbetreiber als Wärmezähler hinterlegt sein. 

  • Tarif "Sörup Landwirt"

    Wir versorgen Deinen Betrieb! Im Vergleich zu unserem Haushaltstarif erhälst Du  im Tarif "Sörup Landwirt" bei jährlichen Verbräuchen über 11.000 kWh/Jahr einen Preisvorteil von 0,5 Cent/kWh. 

  • Tarif "Sörup Gewerbe"

    Im Vergleich zu unserem Haushaltstarif erhälst Du  im Tarif "Sörup Gewerbe" bei jährlichen Verbräuchen über 11.000 kWh/Jahr einen Preisvorteil von 0,5 Cent/kWh. 


    Du nutzt über 100.000 kWh / Jahr? Dann sprich uns an! Mit einer registrierten Leistungsmessung (RLM) wird Dein Strombezug viertelstündlich abgelesen und monatlich abgerechnet. 

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